Ich habe seit einigen Jahren auch die Berechtigung als SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) nach Baustellenverordnung zu agieren. Diese Aufgabe muss vom jeweiligen Bauherrn an eine entsprechend qualifizierte und zertifizierte Person vergeben werden.
Für den Auftraggeber bedeutet das: zahlreiche Schnittstellen weniger!
SiGeKo-Leistungen werden von mir allerdings ausschließlich für Projekte mit eigener Planung ausgeführt. (Keine Betreuung von externen Projekten)